ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN
Stand Januar 2024
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen das Verhältnis zwischen der sasserath+ consultants GmbH, Schröderstraße 7, 10115 Berlin („uns“) und unseren Auftraggebern („Ihnen“).
2. Individuelle Vereinbarungen mit Ihnen, wie bspw. unsere Angebote, gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
3. Abweichende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung – auch wenn Sie sich auf diese beziehen und wir nicht gesondert widersprechen.
§ 2 Vergütung
1. Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Reise- und Fremdkosten.
2. Reisekosten werden nach Einzelbeleg gesondert abgerechnet (Bahn 1. Klasse, Flüge Europa: Economy, Flüge außerhalb Europa: Business, Hotel 4* Business, Kfz 0,40 Cent/km, VMA nach Gesetz). Reisezeit gilt als Arbeitszeit, soweit sie nicht ausnahmsweise für andere Projekte eingesetzt wird.
3. Fremdkosten (z.B. für Research-Institute, Rekrutierung, Räumlichkeiten, Catering, etc.) werden nach Einzelbeleg gesondert abgerechnet zzgl. einer Handling-Fee von 10%. Für Fremdkosten können wir jederzeit angemessene Vorauszahlungen verlangen.
4. Angebote umfassen die ausgewiesene Anzahl von Meetings, Präsentationen und Abstimmungsrunden. Weitere Leistungen werden nach Aufwand und Tagessätzen berechnet. Ist keine Vergütung für Tagessätze vereinbart, gilt unsere übliche Vergütung.
5. Bei einer Vergütung nach Tagessätzen entspricht ein Tagessatz 8 Stunden.
6. Werden Termine innerhalb von 24 Stunden vor dem Beginn eines Termins (Besprechung, Workshop, etc.) auftraggeberseitig abgesagt, so werden geplante und bereits angefallene Aufwände in Rechnung gestellt. Nicht stornierbare Reise- und Fremdkosten werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
7. Sofern nicht anders vereinbart, werden Leistungen am Ende eines jeden Kalendermonats abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Mit Ablauf dieser Zahlungsfrist tritt automatisch Verzug ein.
§ 3 Leistungen
1. Wir schulden nur die konkret vereinbarten Leistungen. Sofern nicht anders vereinbart, sind wir in der Bestimmung der Vertragsdurchführung, des Leistungsortes und der Leistungszeit frei und liegt der Erfüllungsort in unseren Geschäftsräumen. Vereinbarte Abläufe und Termine haben wir selbstverständlich einzuhalten.
2. Wir erbringen unsere Leistungen mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt und nach bestem Wissen. Wir garantieren jedoch keinen bestimmten Erfolg und sind dafür auch nicht verantwortlich.
3. Unsere Leistungen umfassen grundsätzlich keine steuerlichen oder rechtlichen Prüfungen der Arbeitsergebnisse und wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Dies gilt auch dann, wenn wir Leistungen Ihrer Dienstleister koordinieren. Sie tragen die Verantwortung für etwaige rechtliche und steuerliche Prüfungen vor Nutzung unserer Arbeitsergebnisse (bspw. Wettbewerbsrecht, Bankrecht, Persönlichkeitsrechte, Marken- und sonstige gewerbliche Schutzrechte, Steuerrecht).
§ 4 Mitwirkung, Aussetzung
1. Sie stellen sicher, dass alle für die vereinbarten Leistungen erforderlichen und sinnvollen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig erbracht werden (bspw. Bereitstellung von Informationen, Materialien, Feedback, Freigaben, Entscheidungen, etc.).
2. Erbringen Sie eine Mitwirkungspflicht trotz angemessener Fristsetzung nicht oder befinden Sie sich mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, so können wir unsere Leistungen bis zur Erbringung dieser Mitwirkungspflicht bzw. Ausgleich der offenen Rechnungen einstweilen einstellen. Weitere Rechte bleiben unberührt.
§ 5 Rechte
1. Mit vollständiger Zahlung der gesamten geschuldeten Vergütung räumen wir Ihnen die ausschließlichen, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den vertraglich vereinbarten finalen Arbeitsergebnissen ein.
2. Diese Rechteeinräumung umfasst nicht:
- Rechte an Vor-Entwürfen und Modellen sowie von Ihnen abgelehnten Präsentationen und Konzepten,
- Rechte an unseren eigenen Tools, Analyseprogrammen und sonstigen Softwareprogrammen sowie Beratungsmethoden und –modellen (diese stellen unser unternehmensspezifisches Know-how dar),
- Rechte Dritter (auch an den finalen Arbeitsergebnissen), sofern die Einräumung von Rechten Dritter nicht ausdrücklich vereinbart wurde (bspw. an Abbildungen, Software, Fremdtexten, etc). Für Drittlizenzen (insb. für Abbildungen, Software, Fremdtexten, etc. von Drittanbietern) gelten deren Nutzungsrechtsbestimmungen. Sofern nach unserer Kenntnis an den finalen Arbeitsergebnissen Rechte Dritter bestehen, werden wir Sie darüber informieren.
3. Wir bleiben berechtigt, die Arbeitsergebnisse im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden, soweit dadurch keine vertraulich zu behandelnden Informationen offenbart werden.
4. Stellen Sie uns für die Durchführung des Vertrages Materialien zur Verfügung, stehen Sie dafür ein, dass diese frei von Schutzrechten Dritter sind und daran auch keine sonstigen Rechte bestehen, die die vertragsgemäße Verwendung dieser Materialien durch uns einschränken oder ausschließen. Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf solche Materialien frei.
5. Wird Ihre vertragsgemäße Nutzung der finalen Arbeitsergebnisse durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt und haben wir hierfür ausnahmsweise einzustehen, so haben wir nach unserer Wahl in einem für Sie zumutbaren Umfang das Recht, entweder die Arbeitsergebnisse so zu ändern, dass sie aus dem Schutzbereich der Drittrechte herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen, oder Ihnen auf unsere eigenen Kosten die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte zu beschaffen.
§ 6 Unteraufträge
Wir dürfen zur Erfüllung unserer vertraglichen Leistungen Dritte beauftragen. Für deren Leistungen stehen wir wie für eigene Leistungen ein.
§ 7 Haftung
1. Wir haften uneingeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Im Übrigen haften wir nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentlich sind die Pflichten, die Ihnen die vertragsgemäße Verwendung unserer Leistung ermöglichen sollen. In diesem Fall haften wir nur für Schäden, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen, für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden allerdings begrenzt auf einen Betrag von höchstens 1 Millionen EUR je Schadensfall.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Organe, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
1. Beide Parteien werden alle im Rahmen der Vertragserfüllung von der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Daten, die als vertraulich bezeichnet oder auf sonstige Weise erkennbar nicht zur Weitergabe bestimmt sind, streng vertraulich behandeln und nur zur Durchführung der vertraglichen Leistungen verwenden.
2. Die Parteien dürfen diese Informationen und Daten nur Mitarbeitern und Dritten zugänglich machen, die diese für die Durchführung und Abwicklung der vereinbarten Leistungen benötigen und die sie zuvor zu entsprechender Vertraulichkeit verpflichtet haben.
3. Der Vertraulichkeit unterliegen keine Informationen und Daten, die
a) zum Zeitpunkt der Zugänglichmachung bereits öffentlich bekannt sind oder später ohne Verschulden des jeweiligen Empfängers öffentlich bekannt werden,
b) der Empfänger von Dritten erhält, ohne dass der Empfänger davon Kenntnis hat oder haben müsste, dass der Dritte gegenüber der anderen Partei zur Vertraulichkeit verpflichtet war und durch die Weitergabe hiergegen verstoßen hat;
c) der Empfänger aufgrund einer Rechtsvorschrift oder behördlichen Anordnung weiterzugeben hat, sofern er die andere Partei (soweit zulässig) vor der beabsichtigten Weitergabe informiert hat; der Umfang der Weitergabe ist so gering wie möglich zu halten.
4. Beide Parteien werden personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben (DS-GVO, BDSG) verarbeiten und nutzen. Näheres zu unserer Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich aus unserer Datenschutzerklärung (Link) sowie einer ggf. gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
§ 9 Beendigung
Sie können einen Auftrag jederzeit kündigen. Im Falle der Kündigung steht uns die vereinbarte Vergütung zu. Allerdings müssen wir uns dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Beendigung an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Im Zweifel handelt es sich bei den von uns geschuldeten Leistungen um Dienstleistungen und nicht um Werkleistungen.
2. Die Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz unseres Unternehmens in Berlin.
4. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit die Vereinbarung Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen dieser Vereinbarung vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.